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LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2011 - L 9 AS 1025/09 B |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.01.2011 - L 9 AS 1025/09 B (https://dejure.org/2011,126823)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - L 9 AS 1025/09 B (https://dejure.org/2011,126823)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 16.07.2009 - S B 44 AS 172/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2011 - L 9 AS 1025/09 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2011 - L 9 AS 1025/09
Ziel der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist es nämlich, dass die in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) garantierte Möglichkeit, effektiven gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können, zur Wahrung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) bemittelten wie unbemittelten Personen in einer im Wesentlichen gleichen Weise offensteht (BVerfG, Beschluss vom 26. April 1988, Az.: 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104). - BSG, 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B
Anspruch auf Prozesskostenhilfe nur bei Aussicht auf Erfolg
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2011 - L 9 AS 1025/09
Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes mutwillig i.S.d. § 114 ZPO mit der Folge ist, dass Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden kann, ist das Verhalten eines verständigen Beteiligten, der in Ermangelung der wirtschaftlichen Bewilligungsvoraussetzungen für seine bei anwaltlicher Vertretung anfallenden außergerichtlichen Kosten selbst aufzukommen hat (…Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 73a Rdnr. 8 unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 23. April 2007, Az.: B 10 Kg 6/06 B). - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2009 - L 9 AS 649/09
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2011 - L 9 AS 1025/09
Diese Garantie umfasst indessen nicht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Ermöglichung einer Prozessführung, von der ein einsichtsfähiger, ausreichend bemittelter Beteiligter entweder insgesamt oder nach der Art der Durchführung im wohlverstandenen Eigeninteresse Abstand nehmen würde (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2009 - L 9 AS 649/09 B).